Die kieferorthopädische Behandlung kann im Alter von 4-6 Jahren gestartet werden . Insbesondere ist eine Behandlung z. B. notwendig bei andauerndem Schnuller- , Daumen- oder Fingerlutschen, bei einer Kreuzbissverzahnung im Front- oder Seitenzahnbereich, sowie bei einem häufig offenstehenden Mund.
Im Alter von 6-9 Jahren kann während des Zahnwechsels bzw. Verlust der Milchzähne oder bei massiven Zahnfehlstellungen im Frontbereich eine kieferorthopädische Behandlung notwendig werden.
Vorteile der Behandlung
Erkennen und Behandeln von früh entstandenen Zahnfehlstellungen
Wachstumsprozesse vorteilhaft ausnutzen, um Spätfolgen frühzeitig vorzubeugen oder zu minimieren
Prävention von Erkrankungen der Zähne und des Kauapparats
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